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Warenannahme

Liebe Lieferantin, lieber Lieferant,

 

Gerne verkaufen wir in Ihrem Auftrag.

 

Warenannahme kann nur mit Termin erfolgen, wir können leider kein einziges Teil ohne Termin annehmen.

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Terminvereinbarung unter 07032 - 29 8 66

Bitte bringen Sie nur einwandfreie Ware, möglichst in stabilen Behältnissen (Karton, Box), die Sie für 1 Woche entbehren können.

 

Alles sollte gewaschen, unzerknittert, nach Artikel sortiert, möglichst nicht älter als 4 Jahre und auf Vollständigkeit geprüft sein. Verschlüsse und Knöpfe bitte schließen und auf Funktion testen.

 

Der Discounter-Anteil sollte nicht mehr als 10% betragen. Lieblingsstücke sind immer willkommen und für solche werden natürlich Ausnahmen gemacht.

 

Von KiK und Primark nehmen wir nichts an.

 

Wir behalten uns vor, Ware ganz oder teilweise, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Da wir nur Ware annehmen können, für die wir mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen Kunden finden.

 

Unsere Provision beträgt 60%. Bei Artikeln über 70,00€ Verkaufswert reduziert sie sich auf 40%.

 

Nach Sichtung erhalten Sie eine Einzelartikelliste, auf der Sie auch den möglichen Verkaufserlös sehen können.

Nicht angenommene Ware sollte wieder mitgenommen werden, darf aber auch gespendet werden.

 

Die uns von Ihnen in Kommission überlassene Ware bieten wir für einen Zeitraum von 8-10 Wochen an, davon die letzten 3 Wochen zum reduzierten Preis.

Der Verkäufer/Kunde erklärt verbindlich, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist und er dafür Haftung trägt.

 

Wir unsererseits können für die uns überlassene Ware keine Haftung übernehmen, pfleglicher Umgang wird selbstverständlich zugesichert.

 

Nach Ablauf der Frist sollte die nicht verkaufte Ware bitte selbst herausgesucht und an der Kasse ausgebucht werden.

 

Auszahlungen sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich.

 

Wir bitten unsere Lieferanten /innen, sich selbst um die Termineinhaltung zu kümmern.

Die Artikel sollten zum vereinbarten Abholtermin ausgelöst werden.

Danach erlischt der Eigentumsanspruch und die Firma Kinderladen ist berechtigt, die Ware einem karitativen/ nachhaltigen Verein/Zweck unentgeltlich zu überlassen oder anderweitig darüber zu verfügen.

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